Wir über uns
Dürfen wir uns vorstellen...
Rechtsform und Aufgaben
(1) Ein Tourismusverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2) Dem Tourismusverband obliegt für seinen örtlichen Bereich
1. die Durchführung und Anregung von Maßnahmen, die geeignet sind, dem Tourismus und der Freizeitwirtschaft zu dienen oder sie zu steigern, und
2. die Unterstützung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und Förderung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft, die von Dritten ausgehen.
(3) Ein Tourismusverband, der gemäß § 18 Abs. 1 eine(n) hauptberufliche(n) Tourismusdirektor(in) zu bestellen hat, hat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ein jeweils für die Dauer von vier Jahren gültiges Tourismuskonzept zu beschließen, das sich am Landes-Tourismuskonzept (§ 22 Abs. 1) orientieren soll und insbesondere Pläne über die künftige Tourismusentwicklung und die umzusetzenden Marketingmaßnahmen für das Gebiet des Tourismusverbandes zu enthalten hat. Die übrigen Tourismusverbände haben sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Landes-Tourismuskonzept zu orientieren.
(Anm: LGBl. Nr. 12/2003)
Unsere Hotline
Hotline: 0 7238 2243
Vorstand-Tourismusverband
Vollversammlung 2009
Andreas Ortner, Heimo Schöllbauer, Gottfried Kraft, Mag. Christian Steindl, Bgm. Thomas Punkenhofer








